Das gilt ab 2018 im Mutterschutz Mutterschutz ab 2018 Ab 2018 gibt es mehr Vorteile beim Mutterschutz. Frau sind nicht nur besser geschützt, sie haben auch gleichzeitig mehr davon. Seit Beginn und zwar seit 1952 hat sich im Mutterschutz bis jetzt kauf etwas verändert. Jetzt, das es dem Staat offensichtlich besser geht, ändert sich gleich einiges auf einmal.
Es soll bereits ab dem 1. Januar 2018 losgehen. Schwangerschaft soll ab jetzt nicht mehr als eine Krankheit betrachtet werden, so die Anwältin und Expertin für Arbeitsrecht Frau Kaja Keller. Ob und wie eine Frau in Zukunft während der Schwangerschaft weiterarbeitet, soll ihr selbst überlassen sein. Der Schutz bleibt allerdings bestehen und das für noch mehr Frauen als es vorher war. Bebebi – der günstige Kinderwagen Online Shop – zeigt Ihnen die wichtigsten Änderung:
Ausweitung
Das neue MuSchG gibt am dem 1.1.2018 auch für Mütter, die bis jetzt nicht darunter fielen. Zum Beispiel für Schülerinnen und Studentinnen Das heißt, dass Sie nicht mehr an Klausuren teilnehmen müssen und sie können auch weiterhin die Schule oder die Uni besuchen. Biss jetzt war es so, das diese Gruppe sich krank schreiben lassen musste. Einheitlichkeit die 2. Gruppe sind Beamtinnen sowie Soldatinnen. Den Nachteil haben immer noch die Selbstständigen und Geschäftsführerinnen sogenannter juristischer Personen, einer GmbH etwa. Wie bisher, gilt das MuSchG nur für Schwangere oder leibliche Mütter nach der Geburt – aber nicht generell für Mütter. Es fallen auch nicht die Adoptivmütter oder Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung darunter, die ein Kind nicht austragen. Druck und Gefahr Es ist die Pflicht des Arbeitgebers bis 2018 Vorsorge zu tragen, dass Schwangere oder Stillende Mütter gefahrenlos arbeiten können. Ganz egal, ob dort gerade Frauen oder Männer sitzen. Die ist für die Schwangere ein großer Fortschritt, was allerdings für den Arbeitgeber ein ehelicher Aufwand und Kostenfaktor bedeutet. Ebenso schütz in Zukunft die Mütter das Gesetz vor Arbeit unter Druck. Im Moment ist unklar, in welcher form die gemeint ist.
Es geht hier um Akkordarbeit bzw. andere gleichwertige Formen. Nacht- und Feiertagsarbeit Generell war bisher die Arbeit für werdende und stillende Mütter an den Wochenenden verboten, was sich jetzt ändert. Neu wird sein, dass dass Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr erlaubt wird. Es muss jedoch in erster Linie die Schwangere zustimmen sowie in Verbindung ihres Arztes. Neue andere Änderung aus 2017 Frauen, die nach der 12ten Woche eine Fehlgeburt haben, genießen einen besonderen Kündigungsschutz von vier Monaten – so, wie einer normalen planmäßigen Schwangerschaft. dies war bis jetzt im Gesetz nicht vorgesehen und ist neu. Wenn Mütter ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt, gilt der Mutterschutz nicht acht sondern 12 Monate.
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